Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Stand 22.10.2017)

ALLGEMEINES:

Stuttgart-Flughafen-Parker wurde im Jahr 2022 gegründet
Inhaber ist: Matthias Menjak

KAUFBEDINGUNG/ ANMELDUNG:

Alle natürlichen und juristischen Personen, die über 18 Jahre alt bzw. deren handlungsberechtigte Personen und uneingeschränkt geschäftsfähig sind, haben die Möglichkeit unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unseren Service ist 2 Wochen vor Abflug per Überweisung/ Lastschrift, oder spätestens vor Abflug bar zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlung gehen sie einen Dienstleistungsvertrag mit Stuttgart-Flughafen-Parker ein. Mit der Buchung und/ oder Zahlung erkennt der Kunde unsere AGB an. Ändern sich ihre Daten nach Kontaktaufnahme vor dem Abflug, so sind sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen.

VERTRAGSGEGENSTAND:

Der Vertragsgegenstand beinhaltet den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz Flughafen Stuttgart und die Unterbringung des Kraftfahrzeugs zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden entweder direkt auf unseren Stellplätzen geparkt, oder auf (teils öffentl.) Ausweichplätzen zwischengestellt und im Nachgang entgültig an dem gebuchten Stellplatz geparkt. Stuttgart-Flughafen-Parker übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Kunde berechtigt Stuttgart-Flughafen-Parker zum Zwecke der Kfz-Überführung mit dessen Fahrzeug bis zum genannten Parkplatz/ Parkhaus vom Stuttgarter Flughafen und bei Abholung wieder zurückzufahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices wird Stuttgart-Flughafen-Parker berechtigt, z.B. zur Tankstelle oder Waschstraße zu fahren. Stuttgart-Flughafen-Parker schließt zudem eine Versicherung für den oben genannten Weg ab .Weitere Fahrten sind nicht zulässig.

ÜBERGABE DES FAHRZEUGS:

Die Übergabe des Fahrzeugs wird schriftlich vereinbart und durch Unterschrift bestätigt. Der Fahrzeugführer bestätigt, dass dieser zum Führen des  Fahrzeugs berechtigt und dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

PREISE:

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden bei der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, und werden von Stuttgart-Flughafen-Parker ausgewiesen. Die Preise sind im Internet tagesaktuell abzulesen.

TERMINIERUNG:

Im Vorfeld ist mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzusprechen. Hierbei werden ihre Daten aufgenommen. ( d. h. Name, Anschrift, Email oder Tel.-Nr., sowie die Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, wie auch die Kasko/ Haftpflichtversicherung bei welcher das Fahrzeug versichert ist). Es ist weiterhin eine Mobilfunk-Nummer anzugeben unter der sie unterwegs zu erreichen sind. Schalten sie das Mobiltelefon unbedingt sofort bei Rückankunft am Flughafen ein. Die Terminbuchung wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung prüfen und Stuttgart-Flughafen-Parker eine Lesebestätigung zukommen lassen. Sollten Änderungen eintreten, sind diese unverzüglich an Stuttgart-Flughafen-Parker weiterzugeben. Sollten durch verfrühtes Eintreffen des Kunden am Flughafen Parkgebühren entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Wenn ein Kunde ohne vorherige Stornierung der Buchung zur Übergabe nicht erscheint, hat dieser die gesamten Servicegebühren an Stuttgart-Flughafen-Parker zu entrichten. Bei Rückankunft muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden entgegengenommen werden, es sei denn der Kunde hat aufgrund von Änderung des Flugplans einen neuen Termin mit Stuttgart-Flughafen-Parker vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Stuttgart-Flughafen-Parker berechtigt das Fahrzeug des Kunden im Parkhaus am Flughafen zu parken. Die Gebühr dafür trägt der Kunde. Bei Rückkehr ist nach Erhalt ihres Gepäcks sofort mit Stuttgart-Flughafen-Parker Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde nach der Landung sein Gepäck nicht binnen 1 Stunde erhalten haben, muss dieser den Fahrer telefonisch darüber informieren. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten für den Kunden kommen und es können weitere Parkgebühren entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.

HAFTUNG:

Zwei Optionen gelten nachfolgend für den Parkplatz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Stuttgart-Flughafen-Parker auf den vorhersehbaren, vom Nutzer nachzuweisenden Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von Stuttgart-Flughafen-Parker wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Flughafenparker-Stuttgart verschuldete, wird ausgeschlossen. Sollten Schäden, die der Haftpflicht des Fahrzeughalters unterliegen, am Fahrzeug auftreten, so gehen diese auf den Fahrzeughalter über. Stuttgart-Flughafen-Parker übernimmt keine Haftung bei Hagelschäden und sonstigen Unwetterschäden. Haftpflichtschäden beim Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Bei inkorrekten Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt Stuttgart-Flughafen-Parker generell keine Haftung. Weiterhin schließt Stuttgart-Flughafen-Parker die Haftung für inkorrekte Buchungsbestätigungen aus, da die Buchungsbestätigung vom Kunden auf Richtigkeit über prüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Stuttgart-Flughafen-Parker nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben, und
d) nach dem Produkthaftungsgesetz.
Stuttgart-Flughafen-Parker haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Ebenso übernimmt Stuttgart-Flughafen-Parker keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden/ Steinschläge , Dellen , Felgen oder Reifenschäden, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Es wird jedoch bei Übergabe ein Übergabeprotokoll verfasst, welches jedoch nicht zur Folge hat, dass die oben genannte Klausel hierdurch ausgeschlossen wird. Dieses dient lediglich der Feststellung des Allgemeinzustandes des Fahrzeugs. Sollte ein Fahrzeug Startprobleme haben, ist der Kunde verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Fahrzeugabgabe oder vor Fahrzeugrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur übernimmt der Kunde. Stuttgart-Flughafen-Parker haftet nicht für daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien fahrunfähig sind, können ggf. von Stuttgart-Flughafen-Parker durch Starthilfe in Gang gesetzt werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf, und es besteht auch keine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit bzw. Batteriewechsel. Stuttgart-Flughafen-Parker haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Parkplatz auftreten.

Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Februar 2023) von Flughafenparker Stuttgart.

1. Leistungsumfang:
Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle-Transfer haben pro Fahrzeug maximal 4 Personen. 
Es wird empfohlen, bei mehr als 4 Personen die Mitreisenden und das Gepäck vorab am Flughafen abzusetzen. Bei einem Transfer von mehr als 4 Personen pro Fahrzeug ist ein Aufpreis zu zahlen. Die tatsächlich zu transportierende Personenanzahl ist bei der Buchung verbindlich anzugeben. Falls zu wenige Personen angegeben werden behalten wir uns vor, den Transfer pro Zusatzperson mit 10,00 EUR zu berechnen.
Vom Shuttle-Transfer werden alkoholisierte oder randalierende Personen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und nicht befördert.
Die Shuttlezeiten sind 03:00 Uhr bis 0:30Uhr. Bitte beachten Sie, das die maximale Wartezeit 30 Minuten beträgt.
Außerhalb dieser Zeiten wird ein Nachtzuschlag von 30,00 EUR fällig. Verspätungen werden pro Zusatztag mit 10,00 € pro Tag berechnet.

1.1 Gepäck, Sperrige Gegenstände
Für sperriges Gepäck (Kinderwagen (kein Buggy – Definition Buggy: er ist wie ein Sonnenschirm an die Seite zu stecken und benötigt keinen eigenen Platz wie ein Koffer), Surfbrett, Fahrrad, Hundebox o.ä) ist ein Aufpreis zu bezahlen. Kleines Sperrgepäck wird mit 10,00 € pro Stück und Strecke berechnet. Großes Sperrgepäck wird mit 20,00 € pro Stück und Strecke berechnet. Fahrräder und ähnlich große Gepäckstücke können nur nach vorheriger Absprache transportiert werden. Generell können Sie pro Person einen Koffer und ein Handgepäck mitnehmen. Weitere Gepäckstücke werden ebenfalls berechnet.

2. Preis und Bezahlung:
Die Parkgebühren beziehen sich auf ein Fahrzeug.
Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste. Der Anreisetag und der Abreisetag wird jeweils als 1 separater Parktag berechnet. Im Parkpreis ist ein kostenloser Transfer inbegriffen (bis 4 Personen pro Fahrzeug).
Eine Zahlungsbestätigung wird Ihnen direkt ausgehändigt. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
Der Parkpreis ist sofort nach dem Einstellen des Fahrzeuges in bar, mit EC oder Kreditkarte sowie Apple/Android Pay zu bezahlen. Eine Zahlung im Vorfeld ist via PayPal möglich.
Flughafenparker Stuttgart behält sich ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2.1 Stornierung
Eine Stornierung des Parkplatzes ist bis 24 Stunden vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief; Anschrift s. “Impressum”) kostenfrei möglich, danach werden 100% der Parkgebühr erhoben. Sollte im Vorfeld eine Zahlung via PayPal geleistet worden sein, wird eine Stornierungsgebühr von 7,50 EUR fällig. Diese wird bei der Rückzahlung automatisch abgezogen. Sofern eine anderweitige Vermietung des Parkplatzes nicht mehr möglich war. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.2 Frühzeitige Rückreisen
Muss die Urlaubsreise zu einem früheren Zeitraum abgebrochen werden als gebucht, besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Parkgebühr. Änderungen der Rückreisedaten müssen mindestens 12 Stunden vor Ankunft und schriftlich an info@stuttgart-flughafen-parker.de gerichtet werden. Anrufe und SMS Nachrichten an die Shuttlenummer können nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten eine neue verbindliche Buchungsbestätigung per E-Mail.

3. Benutzungsbestimmungen:
Der Mieter hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten.
Der Mieter hat den Anordnungen des Personals von Flughafenparker Stuttgart Folge zu leisten.
Die Nutzungsbedingungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen und andere feuergefährliche Gegenstände ist strengstens untersagt. Eine Reparatur bzw. eine Wagenpflege ist nicht gestattet. Erfolgen für diese Zuwiderhandlungen Schäden gehen diese vollständig zu Lasten des Mieters.
Schäden, die durch einen undichten Tank herbeigeführt werden, müssen ebenfalls vom Verursacher bezahlt werden.
Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen verboten.

4. Einstelldauer:
Die Einstelldauer beträgt max. 8 Wochen. Diese kann durch Flughafenparker Stuttgart jedoch durch eine Sondervereinbarung verlängert werden. Dies hat aber schriftlich vor der Einstellung zu erfolgen.
Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist Flughafenparker Stuttgart berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Für die bis dahin entstandenen Parkgebühren hat ebenfalls der Mieter aufzukommen.
Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Flächen zu parken.

 
5. Haftung:

5.1 Haftung durch Verspätung
Flughafenparker Stuttgart haftet nicht für eine eventuelle verspätete Ankunft am Abflughafen, falls der Flug dadurch nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Der Kunde hat sich spätestens 20 Minuten vor dem Eintreffen auf dem Parkgelände zu melden. Verspätungen von mehr als 10 Minuten sind sofort zu melden, ansonsten kann kein zuverlässiger und ordnungsgemäßer Service angeboten werden.

5.2 Haftung allgemein
Flughafenparker Stuttgart haftet für alle Schäden, die von Ihr und Ihrem Personal verschuldet wurden. Die Haftung von Flughafenparker Stuttgart ist auf Vorsatz und grob fahrlässig beschränkt. Dieses gilt auch für die Angestellten bzw. Beauftragten.
Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für Schäden aller Art am Fahrzeug ist der Mieter selbst haftbar. Schäden durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen und werden vom Mieter anerkannt.
Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Ihn selbst, seinen Angehörigen oder seinen dazugehörigen Personen verursacht werden.

Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschmutzung nicht ersichtlich sind, bzw. absichtlich verschwiegene Altschäden. In diesem Fall behalten wir uns vor eine Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.

Für Glasschäden wird keine Haftung übernommen.

Der Kunde muss seine Schadensersatzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber Flughafenparker Stuttgart melden. Danach können die Schäden nicht mehr angenommen werden.
Die Anerkennung eines Schadens kann ausnahmslos nur von der Geschäftsleitung erfolgen.

5.3 Haftung bei falschen und nicht korrekten Angaben
Flughafenparker Stuttgart ist nicht haftbar, wenn der Kunden bei seiner Reservierung falsche bzw. nicht korrekte Angaben macht. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abholung kann dann nicht gewährt werden, wenn falsche Uhrzeiten oder Flugnummern angegeben werden. Es können unter Umständen Zusatzkosten anfallen. Der Kunde kann keine Ansprüche stellen.

5.4 Haftung für eingestellte Fahrzeuge 
Die Benutzung des Parkhauses geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht durch Flughafenparker Stuttgart besteht weder für Fahrzeuge noch deren Inhalt. Flughafenparker Stuttgart haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten.
Erkennbare Schäden sind aus Nachweisgründen vor Verlassen des Übergabestandortes unverzüglich und persönlich bei den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung anzuzeigen.

6. Sicherheitsbestimmung:
Aus Sicherheitsgründen bzw. organisatorischen Gründen muss in der Fahrzeugschlüssel eventuell bei Flughafenparker Stuttgart hinterlegt werden. Der Fahrzeugschlüssel wird sicher deponiert. Das Fahrzeug muss bei einem Notfall und dergleichen entfernbar sein. Ob eine Fahrzeugschlüsselabgabe erforderlich ist, erfährt der Kunde bei der Fahrzeugabgabe.
Bei Abgabeverweigerung des Schlüssels, ist Flughafenparker Stuttgart berechtigt das Einstellen des Fahrzeuges zu verweigern!

7. Sondervereinbarungen:

Sondervereinbarungen und Abweichungen der AGB`s erfolgen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die komplette Unwirksamkeit der gesamten AGB´s zur Folge.

RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Esslingen am Neckar.

DATENSCHUTZ:

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Stuttgart-Flughafen-Parker auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Stuttgart-Flughafen-Parker selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutz-Gesetzes(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).

WIDERRUFSBELEHRUNG:

Der Kunde sowie auch Stuttgart-Flughafen-Parker können ihre Vertragserklärung bis 24 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Stuttgart-Flughafen-Parker
Stuttgarter Straße 120
70771 Leinfelden-Echterdingen
info@stuttgart-flughafen-parker.de

[Ende der Widerrufsbelehrung].

ANSCHRIFT

Stuttgart Flughafen Parker

Stuttgarter Strasse 120

70771 Leinfelden-Echterdingen

KONTAKT

Telefon: +49 172 4687155

E-Mail: info@flughafenparker-stuttgart.de

Web: www.stuttgart-flughafen-parker.de

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